die abgaben- und einkommenssteuer-berechnung ist an sich selbst schon ein beschäftigungs-stiftendes aufgabenfeld. man predigt verwaltungsvereinfachung für unternehmen und schafft jedes jahr einen wust neuer steuer- und abgaben-regeln.
abgesehen davon, dass die steuersätze von relativ geringen bemessungsgrundlagen pervers hoch sind, trägt der mittelstand beginnend mit der lohnsteuer-pflicht bis zur erreichung der höchstbeitragsgrundlage absolut die höchste belastung.
das prinzip all-in-flat-tax nimmt das brutto-brutto-einkommen (brutto-lohn plus dienstgeberbeiträge plus sonderzahlungen) als bemessungsgrundlage und wendet einen einheitlichen belastungssatz für sozialbeiträge und einkommenssteuer an. durch diese verbreiterung der bemessungsgrundlage kann der belastungssatz auf vorläufig ca. 33 % gesenkt werden. sobald das system läuft, soll innerhalb von zehn jahren eine allmähliche senkung abhängig vom steueraufkommen auf 25 bis 30 % erfolgen.
die details zur all-in-flat-tax finden sie unter
http://all-in-flat-tax.blogspot.com
abgesehen davon, dass die steuersätze von relativ geringen bemessungsgrundlagen pervers hoch sind, trägt der mittelstand beginnend mit der lohnsteuer-pflicht bis zur erreichung der höchstbeitragsgrundlage absolut die höchste belastung.
das prinzip all-in-flat-tax nimmt das brutto-brutto-einkommen (brutto-lohn plus dienstgeberbeiträge plus sonderzahlungen) als bemessungsgrundlage und wendet einen einheitlichen belastungssatz für sozialbeiträge und einkommenssteuer an. durch diese verbreiterung der bemessungsgrundlage kann der belastungssatz auf vorläufig ca. 33 % gesenkt werden. sobald das system läuft, soll innerhalb von zehn jahren eine allmähliche senkung abhängig vom steueraufkommen auf 25 bis 30 % erfolgen.
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